Allgemeiner Service rund um den Wohnpark
– Das für unseren Wohnpark zuständige Bürgeramt Lindenthal (Telefon: 0221-2210)finden Sie in der Aachener Straße 220. Hier können Sie sämtliche Formalitäten rund um die An-, Ab- oder Ummeldung erledigen. Ebenso erhalten Sie hier einen Anwohnerparkausweis, sofern Sie diesen benötigen.
– Die Rheinenergie (Telefon: 0221-1780) ist der lokale Energieanbieter. Sie versorgt auch unseren Wohnpark mit Strom, Wasser und Heizung (Nahwärme). Hier können Sie sich an- oder abmelden (zwingend notwendig) und gegebenenfalls auch ein Online-Kundenkonto einrichten. Halten Sie hierfür Ihre Kundenummer (falls vorhanden) und/oder die Zählernummern bereit! Nähere Informationen gibt es beim Anbieter direkt.
– Im Wohnpark gibt es keinen allgemeinen Sperrmüll-Sammelplatz. Sollten Sie Sperrmüll (max. 3 m³) entsorgen wollen, dann haben Sie die Möglichkeit, ein Mal im Jahr diesen kostenlos abholen zu lassen. Dazu vereinbaren Sie bitte mit den Abfallwirtschaftsbetrieben (Telefon: 0221-9222224) einen Abholtermin (Vorlaufzeit ca. 3 Wochen). Elektrische Großgeräte wie Herd, Spül- oder Waschmaschine, Trockner oder Kühlschrank entsorgt ebenfalls die AWB kostenfrei. Auch dazu vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Abholtermin.
Kleinere Elektrogeräte (wie z. B. Rasierer, Kaffeeautomaten, Toaster, PCs oder Drucker etc.) können Sie zu den Büroöffnungszeiten im Hausmeisterbüro abgeben.
– Für Ihren Umzug beachten Sie bitte folgendes: Für den Aufzug gibt es Schutzmatten, um ihn vor Beschädigungen zu schützen. Informieren Sie bitte die Hausmeister vor Ihrem Umzug, diese werden den Aufzug entsprechend verkleiden. Benötigen Sie Zutritt zu einem durch eine Schranke abgesperrten Bereich, so können Sie sich einen Schrankenschlüssel bei den Hausmeistern für die Zeit des Umzuges ausleihen. Bitte beachten Sie dass, dafür eine Kaution in Höhe von 50 € zu hinterlegen ist! Sollte es notwendig sein den öffentlichen Verkehrsraum für ein Umzugsfahrzeug zu sperren, dann wenden Sie sich bitte an die Stadt Köln (Telefon: 0221-2210)! Ein unberechtigtes Absperren wird von den Behörden nicht geduldet.